Welche Steinschläge sind TÜV-relevant?
Kleinigkeit mit großen Folgen?
Wann der TÜV eingreift: Sichtfeld, Risslänge und Position entscheiden
Der TÜV beurteilt Steinschläge nach klaren Kriterien. Liegt der Schaden im sogenannten „Fernsichtfeld“ des Fahrers – also in einem rund 30 cm breiten Bereich vor dem Lenkrad – ist eine Reparatur nicht zulässig. In solchen Fällen muss die Windschutzscheibe komplett getauscht werden. Auch Risse, die länger als 2,5 cm sind oder den Scheibenrand erreichen, gelten als sicherheitsrelevant.
Außerhalb des Sichtfelds ist eine Reparatur zwar oft erlaubt, aber nur, wenn der Schaden keine Risse aufweist, kleiner als eine Zwei-Euro-Münze ist und fachgerecht versiegelt wurde. Der TÜV prüft dabei nicht nur den Schaden selbst, sondern auch, ob er ordnungsgemäß behandelt wurde.
Welche Folgen drohen bei Beanstandung?
Wird ein Steinschlag als sicherheitsrelevant eingestuft, gilt die Hauptuntersuchung als nicht bestanden. Die Plakette wird verweigert, und eine kostenpflichtige Nachuntersuchung ist erforderlich – oft innerhalb von vier Wochen. In dieser Zeit muss der Schaden behoben sein.
Welche Steinschläge sind TÜV-relevant – Besonders kritisch: Wer mit einem bekannten, nicht reparierten Steinschlag zur HU fährt, zeigt aus Sicht des Prüfers mangelnde Sorgfalt – das kann sich auch auf andere Prüfpunkte auswirken. Es lohnt sich also, Steinschläge immer vor dem TÜV-Termin prüfen und ggf. beseitigen zu lassen.