Wann muss ein Steinschlag repariert werden?

Kleine Macke – großes Risiko?

Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe wirkt auf den ersten Blick oft harmlos. Doch schon minimale Beschädigungen können sich schnell ausweiten und die Fahrsicherheit massiv beeinträchtigen. Ob und wann eine Reparatur nötig ist, hängt von mehreren Faktoren ab: der Größe und Position des Schadens, dem Verlauf der Risse sowie den gesetzlichen Vorgaben. Wer hier zu lange wartet, riskiert nicht nur größere Kosten, sondern auch Punkte in Flensburg.

Wovon hängt es ab, ob repariert werden kann?

Nicht jeder Steinschlag lässt sich reparieren – das hängt vor allem davon ab, wo sich der Schaden befindet. Liegt er im sogenannten Fernsichtfeld, also direkt im Sichtbereich des Fahrers, ist eine Reparatur meist ausgeschlossen – hier muss aus Sicherheitsgründen die Scheibe getauscht werden. Auch bei Rissen, die länger als 2,5 cm sind oder wenn der Schaden zu nah am Rand der Scheibe liegt, ist ein Austausch erforderlich.

Reparaturen sind dagegen oft möglich, wenn der Steinschlag kleiner als eine Zwei-Euro-Münze ist, keine Risse entstanden sind und der Schaden außerhalb des Sichtfeldes liegt. Moderne Verfahren ermöglichen eine schnelle, sichere und kostengünstige Instandsetzung – in vielen Fällen sogar kostenlos über die Teilkasko-Versicherung. Entscheidend ist: Je früher man reagiert, desto besser die Chancen auf eine einfache Reparatur.

Aus einer Kleinigkeit kann schnell ein größerer Schaden werden

Was heute wie ein winziger Kratzer aussieht, kann morgen bereits die gesamte Scheibe gefährden. Temperaturwechsel, Erschütterungen oder Feuchtigkeit lassen Risse schnell weiterwandern. Ein unbehandelter Steinschlag kann so binnen weniger Tage zu einem irreparablen Schaden führen – mit erheblich höheren Kosten.
Zudem spielt auch der Versicherungsschutz eine Rolle. Viele Versicherungen übernehmen die Kosten für die Reparatur vollständig – aber nur, solange der Schaden im Rahmen der Reparaturkriterien liegt. Wird zu lange gewartet, entfällt nicht nur diese Kostenübernahme, sondern auch der Schutz im Schadensfall kann beeinträchtigt sein.

Fazit: Lieber früher als später

Wann muss ein Steinschlag repariert werden? Ein Steinschlag sollte niemals auf die leichte Schulter genommen werden. Auch wenn der Schaden klein erscheint, kann er schnell zu einem echten Sicherheitsrisiko werden. Wer rechtzeitig handelt, spart Geld, Nerven – und bleibt auf der sicheren Seite. Der Gang zur Werkstatt lohnt sich also in jedem Fall.

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Wann muss ein Steinschlag repariert werden? " (FAQ)

Wenn der Schaden kleiner als eine Zwei-Euro-Münze ist, keine Risse aufweist und außerhalb des Fahrersichtfelds liegt, stehen die Chancen gut für eine Reparatur.

Der Schaden kann sich ausweiten, was zu einem vollständigen Scheibentausch führt – deutlich teurer und riskanter im Straßenverkehr.

Ja, bei bestehender Teilkasko übernehmen viele Versicherer die Kosten komplett – ohne Selbstbeteiligung und ohne Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt.

In der Regel weniger als eine Stunde. Viele Werkstätten bieten sogar Soforttermine an.

Je schneller, desto besser. Schon kleinste Risse können sich durch Kälte oder Erschütterung ausdehnen – das Zeitfenster für eine Reparatur kann schnell vergehen.

Ja – bei Teilkasko spielt es keine Rolle, wer den Steinschlag verursacht hat. Die Absicherung greift in den meisten Fällen trotzdem.

Solange die Sicht nicht beeinträchtigt ist und der Schaden klein bleibt, ist es rechtlich erlaubt – sicherheitstechnisch jedoch nicht zu empfehlen.