Welche Steinschläge sind TÜV-relevant?

Kleinigkeit mit großen Folgen?

Ein Steinschlag wirkt harmlos – bis der TÜV genauer hinschaut. Denn nicht jeder Schaden an der Windschutzscheibe bleibt ohne Folgen für die Prüfplakette. Besonders bei Steinschlägen im Sichtfeld oder mit Rissbildung versteht der TÜV keinen Spaß. Wer mit einem kritischen Schaden zur Hauptuntersuchung fährt, riskiert die direkte Durchfallerlaubnis – und zusätzliche Kosten.

Wann der TÜV eingreift: Sichtfeld, Risslänge und Position entscheiden

Der TÜV beurteilt Steinschläge nach klaren Kriterien. Liegt der Schaden im sogenannten „Fernsichtfeld“ des Fahrers – also in einem rund 30 cm breiten Bereich vor dem Lenkrad – ist eine Reparatur nicht zulässig. In solchen Fällen muss die Windschutzscheibe komplett getauscht werden. Auch Risse, die länger als 2,5 cm sind oder den Scheibenrand erreichen, gelten als sicherheitsrelevant.

Außerhalb des Sichtfelds ist eine Reparatur zwar oft erlaubt, aber nur, wenn der Schaden keine Risse aufweist, kleiner als eine Zwei-Euro-Münze ist und fachgerecht versiegelt wurde. Der TÜV prüft dabei nicht nur den Schaden selbst, sondern auch, ob er ordnungsgemäß behandelt wurde.

Welche Folgen drohen bei Beanstandung?

Wird ein Steinschlag als sicherheitsrelevant eingestuft, gilt die Hauptuntersuchung als nicht bestanden. Die Plakette wird verweigert, und eine kostenpflichtige Nachuntersuchung ist erforderlich – oft innerhalb von vier Wochen. In dieser Zeit muss der Schaden behoben sein.

Welche Steinschläge sind TÜV-relevant – Besonders kritisch: Wer mit einem bekannten, nicht reparierten Steinschlag zur HU fährt, zeigt aus Sicht des Prüfers mangelnde Sorgfalt – das kann sich auch auf andere Prüfpunkte auswirken. Es lohnt sich also, Steinschläge immer vor dem TÜV-Termin prüfen und ggf. beseitigen zu lassen.

Fazit: Keine Chance mit kritischem Schaden

Nicht jeder Steinschlag fällt beim TÜV durch – aber einige eben doch. Entscheidend sind Größe, Lage und der Reparaturzustand. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die Scheibe vor dem TÜV-Termin checken. So lassen sich unnötige Nachprüfungen und Mehrkosten ganz einfach vermeiden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Welche Steinschläge sind TÜV-relevant?" (FAQ)

Alle Schäden im Sichtfeld des Fahrers sowie Risse über 2,5 cm oder am Scheibenrand – hier ist ein Austausch nötig.
Ein rund 30 cm breiter Bereich direkt vor dem Fahrer, begrenzt durch das Lenkrad – darin ist keine Reparatur erlaubt.
Ja – wenn die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde und außerhalb des Sichtfelds liegt, ist das in der Regel kein Problem.
Je nach Bundesland zwischen 15 und 30 Euro – zuzüglich der Reparaturkosten.
Am besten vorab in der Werkstatt prüfen lassen – dort kennt man die Grenzwerte und gesetzlichen Vorgaben.
Dann gilt die HU als „nicht bestanden“, und du hast vier Wochen Zeit, den Mangel zu beheben und erneut vorzufahren.